Die von der Medical CNBS vertriebenen Arzneimittel bestehen aus der ganzen, getrockneten Blüte der Hanfpflanze. Die Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes sehen ein Werbeverbot für Betäubungsmittel – auch als Arzneimittel – vor. Cannabis ist der Anlage III der Betäubungsmittelgesetzgebung zugeordnet. Daher dürfen wir öffentlich keinerlei Hinweise zu diesen Produkten geben oder werblich tätig werden. Verstöße gegen dieses Verbot stellen eine Straftat dar.
Fachkreise können sich sehr gerne zu allen Fragen rund um medizinische Cannabisprodukte umfassend von unserem Experten-Team beraten lassen. Ausführliche Informationen für Ärzte und Apotheker sowie unseren Online-Shop finden Sie darüber hinaus im geschlossenen Bereich unserer Website. Dazu benötigen Sie einen individuellen Login. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen!