Erste Erkenntnisse aus der Begleiterhebung des BfArM

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Seit der Gesetzesänderungen im März 2017 ist es Ärzten möglich cannabisbasierte Arzneimittel zu verschreiben. Darüber hinaus wurde das BfArM mit dem Gesetz beauftragt, eine nicht-interventionelle Begleiterhebung zur Anwendung von Cannabisarzneimitteln durchzuführen. Dafür übermitteln Ärztinnen und Ärzte bestimmte Daten in Bezug auf die Cannabistherapie in anonymisierter Form an das BfArM.

Beim Deutschen Anästhesiecongress vergangene Woche in Leipzig wurden nun durch das BfArM die ersten Ergebnisse der Begleiterhebung vorgestellt.

Die durch das BfArM zur Verfügung gestellten Daten beziehen sich insbesondere auf die Diagnose Schmerz, die in ca. 69 % der 4774 bis April 2019 übermittelten Datensätze Grund für die Behandlung der jeweiligen Patientinnen und Patienten war. Mit über 3100 Fällen wurde bezogen auf die Symptomatik Schmerz eine erste Übersicht zu bestimmten Variablen möglich. Nach der Diagnose Schmerz folgen dann abgeschlagen: Spastiken (11%), Anorexie (8%) sowie mit 4% Übelkeit und Erbrechen. Es folgen Depressionen (3%), ADHS (2%). Appetitmangel, entzündliche Darmkrankheiten, Epilepsie oder Tic-Störungen ergeben 1%. Restless Legs Syndrom, Unruhe sowie Schlafstörungen machen darüber hinaus weniger als 1% der Verordnungen aus.

Weitere Daten aus der Begleiterhebung werden voraussichtlich im Juli 2019 im Bundesgesundheitsblatt veröffentlicht werden. Die anonyme Begleiterhebung läuft noch bis zum Jahr 2022. Laut der Behörde zeigen die bisher gewonnenen Erkenntnisse durch die Begleiterhebung insgesamt weitestgehend Ergebnisse, die hätten erwartet werden können.

Die durch das BfArM veröffentlichten Daten können hier eingesehen werden:

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