Seit den Gesetzesänderungen im März 2017 können Ärzte Medikamente auf Cannabisbasis verschreiben. Darüber hinaus wurde das BfArM beauftragt, ein nicht-interventionelles Substitutionsregister über die Verwendung von Cannabis-basierten Medikamenten zu führen. Zu diesem Zweck übermitteln Ärzte bestimmte Daten zur Cannabis-Therapie anonymisiert an das BfArM.
Letzte Woche präsentierte das BfArM auf dem Deutschen Anästhesiekongress in Leipzig die ersten Ergebnisse des Substitutionsregisters.
Die vom BfArM zur Verfügung gestellten Daten beziehen sich insbesondere auf die Schmerzdiagnose, die der Grund für die Behandlung der jeweiligen Patienten in rd. 69% der bis April 2019 eingereichten 4774 Datensätze. Bei mehr als 3100 Fällen war ein erster Überblick über bestimmte Variablen hinsichtlich der Schmerzsymptomatik möglich. Nach der Diagnose von Schmerzen folgten Spastik (11%), Anorexie (8%) sowie Übelkeit und Erbrechen (4%). Es folgt eine Depression (3%), ADHS (2%). Appetitlosigkeit, entzündliche Darmerkrankungen, Epilepsie oder Tic-Störungen führen zu 1%. Restless-Legs-Syndrom, Unruhe und Schlafstörungen machen weniger als 1% der Verschreibungen aus.
Weitere Daten aus dem Substitutionsregister werden voraussichtlich im Juli 2019 im Bundesgesundheitsblatt veröffentlicht. Das anonyme Substitutionsregister wird bis 2022 fortgeführt. Nach Angaben der Behörde zeigen die bisher aus dem Substitutionsregister gewonnenen Erkenntnisse weitgehend Ergebnisse, die möglicherweise vorliegen könnten wurde erwartet.
Die vom BfArM veröffentlichten Daten können hier eingesehen werden:
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